Mit dem auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis („Kleiner Heilpraktikerschein“) ist es möglich, auch ohne Approbation als Arzt oder ohne Psychologiestudium psychotherapeutisch tätig zu werden. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens Hauptschulabschluss
- ärztliches Attest, das bescheinigt, dass der Antragsteller/die Antragstellerin körperlich und geistig zur Ausübung der Heilkunde in der Lage ist
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Verwaltungsbehörde des Wohnorts. Dort erhalten Sie in der Regel auch ein Merkblatt zum Antrag. In Niedersachsen haben das häufig die für den Wohnort zuständigen Gesundheitsbehörden übernommen. In Bremen ist es das Stadtamt.
Eine abgeschlossene psychotherapeutische Ausbildung wird nicht vorausgesetzt. Allerdings müssen sich die Antragsteller einer Überprüfung unterziehen.